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27. Aug. 2025

6. Bodenschutzbericht: Handlungsbedarf beim Umgang mit Kunststoffen im Boden

Biologisch abbaubare Mulchfolie gem. EN 17033 (c) Novamont

Die Bundesregierung hat kürzlich den 6. Bodenschutzbericht vorgelegt. Darin wird umfassend über aktuelle Aktivitäten und Entwicklungen im Bodenschutz informiert. Trotz zahlreicher Fortschritte macht der Bericht deutlich, dass der Handlungsbedarf im Bodenschutz hoch bleibt, insbesondere mit Blick auf den Eintrag von Kunststoffen in Böden.

Kunststoffe im Boden: eine unterschätzte Belastung

Der Bericht benennt verschiedene Quellen, über die Kunststoffe in die Böden gelangen, darunter:

  • der Einsatz von Folien zur Bodenabdeckung (Mulchfolien) in Landwirtschaft und Gartenbau,
  • Klärschlämme und Komposte, die als Düngemittel eingesetzt werden.

Erste Forschungsergebnisse zeigen laut des Berichts, dass Mikroplastik ein langfristiger Stressor für Böden und deren Organismen ist. Deshalb sei es dringend geboten, zusätzliche Kunststoffeinträge möglichst zu vermeiden oder zumindest zu verringern.

Auch die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) sieht zwingenden Handlungsbedarf sowohl beim Reifenabrieb als auch bei Kunsttstoffeinträgen durch Foliennutzung in Landwirtschaft und Gartenbau sowie durch Polymere in Düngemitteln und Pflanzenschutzmitteln.

Fehlende konkrete Maßnahmen

Trotz dieser klaren Analyse bleibt der Bericht der Bundesregierung vage, wenn es um geplante konkrete Maßnahmen geht. Dabei könnten schon einfache Schritte große Wirkung entfalten, beispielsweise:

  • eine verpflichtende biologische Abbaubarkeit dünner Mulchfolien (die Anforderungen an deren Abbaubarkeit sind bereits in der Bioabfallverordnung geregelt),
  • sowie von sogenannten Slow Release Fertilisers (gemäß EU-Düngemittelverordnung).

Solche Maßnahmen könnten merklich zur Reduzierung von Kunststoffen in landwirtschaftlichen Böden beitragen.

Die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR) hat dazu eine hilfreiche Checkliste veröffentlicht mit vielen weiteren, wichtigen Anwendungsbeispielen in GaLaBau, Landwirtschaft, Forst und Stadtreinigung, die biologisch abbaubar sein sollten. Denn dort, wo Kunststoffe systembedingt in der Umwelt verbleiben (z. B. Mulchfolien, Wuchshüllen, Mähfäden, Kehrborsten, u.v.m.), sind biologisch abbaubare Alternativen ein Schlüssel, um die Entstehung von persistentem Mikroplastik bereits an der Quelle zu reduzieren. Laut FNR kann gerade die öffentliche Beschaffung hier eine Vorreiterrolle übernehmen und durch klare Ausschreibungen Innovation fördern und gleichzeitig die Umwelt entlasten.

EU-Verpackungsverordnung bringt wichtige Fortschritte

Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) ist hier bereits einen Schritt weiter. Sie schreibt für bestimmte Anwendungen die Kompostierbarkeit vor und sorgt so dafür, dass künftig weniger nicht-abbaubare Kunststoffe über die Bioabfallverwertung (Kompost und Gärreste) in die Böden gelangen. Ab Februar 2028 müssen europaweit folgende Produkte verpflichtend kompostierbar sein:

  • Aufkleber auf Obst und Gemüse,
  • Teebeutel,
  • Kaffeepads.

Darüber hinaus setzt sich die INAK gemeinsam mit sechs weiteren Verbänden dafür ein, dass Deutschland den Spielraum der PPWR nutzt und auch sehr leichte Kunststofftragetaschen verpflichtend kompostierbar macht. Diese Beutel werden in vielen Haushalten fälschlicherweise zur Sammlung von Bioabfällen eingesetzt.

Den vollständigen Bericht der Bundesregierung finden Sie hier.